Laut der “Zürichsee-Zeitung” hat Minelli bisher über 800 Personen Suizidhilfe gewährt, allerdings nicht wahllos. Er urteilt persönlich, rückversichert durch ein liberales Gesetz. "Wir verlangenUnterlagen über die Krankheit und einen Lebensbericht, damit wir die Menschen kennen lernen können.” Anders als etwa ein Psychiater oder Arzt bietet er allerdings nicht Überlebenshilfe an, sondern versteht sein Geschäft als eine “Dienstleistung”, die eine saubere “menschenwürdige” Abwicklung des scheinbar unvermeidbaren, selbstbestimmten Suizids garantiert. Dein Todeswunsch sei meine Pflicht In der Abwicklung des scheinbar unvermeidbaren, selbstbestimmten Suizids liegt aber das zentrale Problem. Eines ist es, zu verstehen, dass Menschen in Situationen geraten können, in denen sie am Leben verzweifeln. Ein anderes ist, dem Verzweifelten noch sozusagen amtlich -- auf Grund der Unterlagen -- zu bestätigen: Ja, dein Leben ist wirklich nicht mehr lebenswert. Dein Todeswunsch sei meine Pflicht! An der Schwelle vom Mitempfinden zum Mithandeln beginnt der Zynismus, die Anmassung. Der Unterschied beim Vollzug wird zur Stilfrage, ob ich dem Suizidwilligen eine geladene Pistole reiche oder ein Barbiturat. Ob ich ihn in eine Wohnstube bitte oder auf einen Parkplatz. Suizidhilfe ohne Zynismus? Ein hintergründiges Problem sollten wir dabei nicht verdrängen: Ist Suizidhilfe ohne Zynismus möglich und vertretbar? In Kunst und Literatur sind Beispiele einer nicht-zynischen Suizidhilfe schon oft dargestellt und verhandelt worden. Die schwedische Schriftstellerin Lynn Ulmann beschreibt in ihrem Roman "Gnade" eindrücklich, wie es dazu kam, dass die Geliebte ihrem krebskranken todgeweihten Mann, nach langem unsäglichem Leiden, den tödlichen Trunk reicht. Der Roman ist auch deswegen interessant, weil Ulmann ein Thema ihres Vaters, der grossen Filmemachers Ingemar Bergman, weiterführt. Dieser hatte im “Siebten Siegel” den Tod als Gegner in einem Schachspiel dargestellt, wo von vorneherein klar ist, wer wen Matt setzt. Die Frage ist nur, nach wie vielen Zügen der Tod gewinnt. Im Film "Million Dollar Baby" (USA, 2004 mit Clint Eastwood) erfüllt der Vertraute und Trainer einer vom Kopf abwärts gelähmten Star-Boxerin den Wunsch, die Verbindung zur Herz-Lungenmaschine zu unterbrechen. Sie kann gar nichts mehr, nur noch blinzeln und die Lippen ein wenig bewegen. Verantwortungsethik Beide Beispiele stehen für eine starke Verantwortungsethik, und sie überzeugen. In beiden Fällen spielen Liebe und Freundschaft die entscheidende Rolle, und die Einsicht in die einmalige Persönlichkeit des Suizidwilligen. Die Unterscheidung zwischen Suizidhilfe und Sterbehilfe verschwimmt allerdings. Man könnte sich darüber streiten, ob die Suizidhilfe in solchen Situationen nicht einfach Sterbehilfe sei. Diese Beispiele zeigen, dass die Verantwortung für einen solchen Akt nicht an eine Organisation delegiert werden kann. Zuviel steht auf dem Spiel. Ethik und Recht sind noch immer ein ungleiches Paar. Auch Lebenswille und Todessehnsucht. Das ewig Gültige eines Lebens Suizid und Tod haben immer etwas Endgültiges. So wie jedes Menschleben endgültig oder biblisch gesprochen ewig gültig ist. Eigentlich können nur Liebende und Freunde in solchen Situationen verantwortlich handeln, mit Blick auf die Gültigkeit nicht des Todes, sondern des Lebens. Suizidhelfer Ludwig A. Minelli sagt, er verstehe nicht, wie man "das Recht auf begleiteten Suizid bejahen, aber Organisationen, die helfen, das unter menschenwürdigen Bedingungen zu realisieren, mit Alibi-Argumenten vertreiben kann." Damit gibt er sich als Kämpfer für das Recht auf selbstbestimmten Suizid wo und wann auch immer, zu erkennen. Er sagt ausdrücklich, “Dignitas” sei eine Kampforganisation. Ethisch gedeutet: eine Organisation, die gesinnungsethisch handelt. Allein es fehlt der Glaube Die Antwort an Minelli ist einfach: Es fehlt uns der Glaube. Viele haben gute Gründe, am ethischen Hintergrund von “Dignitas” zu zweifeln. Minelli bekennt ja selbst, Profit aus Suizidhilfe sei erlaubt. So erscheint es leicht verständlich, dass man solch ein Geschäft nicht als Nachbarn haben möchte, so wenig wie man gewerbsmässige Prostitution gleich nebenan schätzen würde. Man kann einen Suizid nicht an ein Geschäft delegieren, das sollte Minelli verstehen. Wie sollte ein Suizidhelfer den Menschen ersetzen können, der mein Freund ist, der mich kennt und liebt! Dem ich vertraue. Der aus Einsicht und Liebe verantwortlich handeln könnte! Eine Organisation kann Freundschaft bloss mimen. Suizidhilfe auf Grund von Akteneinsicht reicht nicht, einem Menschen jenes würdige Ende eines Lebens zu garantieren, "darin er Liebe hatte, Sinn und Not", wie Rainer Maria Rilke schön formulierte. Dafür bräuchte es echte Freundschaft. Im Sterben versagen ohnehin die objektiven Kategorien. Wer verstorben ist, kann den Suzidhelfer nicht einmal mehr dafür einklagen, dass er die Leih-Freundschaft vielleicht verriet, indem er nicht an ihn geglaubt hat. Dies ist auch ein Schwachpunkt der Suizidhilfe: Tote können sich nicht mehr besinnen, das können nur Lebende. Alles in allem erweist sich Suizidhilfe nicht als Rechtsfrage, es ist eine das Gesetz übersteigende Frage nach Gewissen und Verantwortung. Fritz P. Schaller
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