Plädoyer für mündige Gläubige
![]()
Religiöse Gemeinschaften definieren sich über ihre religiösen Traditionen. Dabei übersehen sie, dass ihre Anhänger zu allererst Glieder von pluralistischen Bürgergesellschaften sind. Nicht überall auf der Welt, aber immer mehr.
Sie können diesen Artikel auch öffnen als PDF
Judith Könemann, die Leiterin des Pastoralsoziologischen Instituts Sankt Gallen, hat die Kirchen jüngst daran erinnert, dass sie berufen seien, Teilnehmer am Diskurs der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit zu sein. Die Kirchen dürften sich nicht in Lebenshilfe und Spiritualität erschöpfen (Orientierung Zürich, 70/2006).
Das ist natürlich ein aktueller und wichtiger Gesichtspunkt. Denn er bestimmt nicht bloss das Verhältnis der Kirchen zu den anderen Gruppierungen der Zivilgesellschaft, darunter den anderen Religionsgemeinschaften. Er berührt desgleichen das Verhältnis der Kirche zu ihren eigenen Aktivisten und Mitgliedern.Angelehnt an die Thesen des amerikanischen Religionssoziologen José Casanova und des deutschen Karl Gabriel, betrachtet Könemann die Kirchen als „Teil der Zivilgesellschaft, nicht als Gegenmodell oder gar Gegengesellschaft“. Den Kirchen schreibt die Autorin Deutungskompetenz im öffentlichen Diskurs zu, selbstverständlich in Konkurrenz zu anderen Teilnehmern.
Hier ist gleich anzumerken, dass die Rolle, die Könemann den Kirchen in
der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit zuschreibt, auf andere
Religionsgemeinschaften gleicherweise zutrifft.
Judith Könemann insistiert darauf, dass die Kirchen keinesfalls als blosse Interessenvertreter auftreten können. Vielmehr „beteiligen sich die Mitglieder der Kirche in doppelter Hinsicht am Diskurs der Zivilgesellschaft: Als Christinnen und Christen und zugleich als Bürgerinnen und Bürger der Gesellschaft, wobei sie ihre Deutungskompetenz aus einer christlichen Perspektive einbringen.“ Deshalb sei von den Christen ein bürgerrechtliches Engagement gefordert.
Religiöse Identität - Was ist das?
Könemann
setzt freilich eine „klare Vergewisserung der eigenen christlichen
Identität“ für die Teilnahme von Christen am zivilgesellschaftlichen
Diskurs voraus. Damit nimmt sie merkwürdigerweise genau das zurück, was
sie prinzipiell einfordert, das bürgerrechtliche Engagement. Denn das
Charakteristische am Diskurs der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit
ist eben gerade nicht die Kompetenz, sondern die Offenheit des Diskurses
aller mit allen.
Selbst vom Kirchenmitglied aus betrachtet ist die Vergewisserung der eigenen christlichen Identität nämlich heikel.
Was ist christliche Identität? Ist es die popularreligiöse Identität, die Katholisch-Bayern beim jüngsten Papstbesuch in Altötting zelebriert hat?
Ist es die Identität der charismatischen Bewegungen oder Organisationen, die heute aktiv sind? San Egidio oder Opus Dei?
Oder ist
es die Identität der protestantisch-lutherischen Freiheit des
Christenmenschen?
Wer von
Gläubigen konfessionelle Identität einfordert, denkt korporatistisch und
täuscht sich über das Subjekt der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit.
Die
zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit setzt ja mitdenkende, autonome,
verantwortliche Subjekte voraus. Deren Positionen sind vorläufig,
veränderlich, interaktiv, evolutionär. Die ideologische und religiöse
Einfärbung ist sekundär. Denn Gegenstand des Diskurses sind die
menschlichen Angelegenheiten, das Zusammenleben, die Zukunft.
Wer sich
am Diskurs beteiligt, ist so oder so kompetent, beziehungsweise
legitimiert, schon deshalb, weil er ein Citoyen ist, bürgerrechtlich
legitimiert zur Teilnahme am öffentlichen Diskurs.
Identitäten sind, so betrachtet, gar nicht rück-versicherbar. Es ist leicht möglich, dass sich für den Einzelnen die früher selbstgewisse Identität im Diskurs aufweicht und verändert. Viele unserer kirchlich sozialisierten Zeitgenossen haben heute eine sehr veränderte Identität.
Mein
eigenes katholisches Selbstverständnis hat sich seit den 50er Jahren zu
etwas ziemlich Verschiedenem durchgemausert. Theologisch beispielsweise
verstehe ich mich nicht mehr wie einst als Glaubenswissenschaftler
sondern als Kulturwissenschaftler. Wer entwickelt im Laufe seines Lebens
nicht seine eigene Identität? Auch die Selbstvergewisserung hat
evolutionären Charakter.
Es ist
ziemlich anachronistisch, die Evolution der Glaubensgewissheiten nicht
zuzulassen.
So etwa, wenn der Basler Bischof Kurt das Phänomen als „Verdunstung des Glaubens“ beklagt. Dünste haben es an sich, dass sie sich nicht in der Flasche kondensieren, aus der sie entwichen sind. Man kann die „Verdunstung“ des Glaubens“ auch als Entwicklung persönlicher Identität in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit interpretieren. Es gibt Anzeichen dafür, dass die „Verdunstung des Glaubens“ einen Wandel zu einer emanzipierten, freien, lockeren Spiritualität bedeutet.
Die Kirchen riefen nach
Glauben,
und es erschien die Spiritualität
Der
Blickwinkel vom zivilen Subjekt her scheint fundamental, weil er dem
neuzeitlichen Selbst- und Identitätsgefühl entspricht. Es lohnt sich in
dieser Hinsicht die aufschlussreiche Darstellung über „Die Quellen des
Selbst. Die Entstehung der neuzeitlichen Identität“ zu beachten, die
Charles Taylor geschrieben hat (Suhrkamp, Frankfurt am Main 1994). Der
kanadische Religionsphilosoph beschreibt die Entwicklung zu einem
wachsenden expressiven Bewusstsein des neuzeitlichen Selbst.
Ich teile
zwar Judith Könemanns These über die Kirchen, und entsprechend der
Religionsgemeinschaften, als Teilnehmer an der zivilgesellschaftlichen
Öffentlichkeit. Vom Blickwinkel des neuzeitlichen Selbst scheinen mir
drei Implikationen und Erweiterungen nötig:
Nicht
Klon. Person!
Könemann
schreibt den Kirchen Deutungskompetenz zu. Diese Kompetenz ist natürlich
wichtig, da Verkündigung nichts anderes ist als persönliche und
gemeinschaftliche Sinndeutung in einer komplexen Welt. Das Problem tritt
aber dort auf, wo sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften eine
korporatistische Zuständigkeit etwa für Ethik oder die Gottesfrage
beanspruchen.
Nun teilt
aber die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit den Kirchen und
Religionsgemeinschaften nicht eine massgebende Deutungskompetenz zu.
Schon Niklas Luhmann, der bedeutendste deutsche Systemtheoretiker hat
darauf hingewiesen, dass Religion die Funktion der Interpretation und
Integration der Gesellschaft weitgehend verloren hat.
Ausnahmen
bilden die religiös geprägte Nationalismen wie etwa im Staat Israel, Sri
Lanka, Polen, Saudiarabien, Iran, Kosovo. Generell aber schreibt der
moderne Citoyen in echt bürgerrechtlicher Manier religiöse
Deutungskompetenz sich selber zu. Die Kirchen und
Religionsgemeinschaften mögen bedauern, dass auch die Gläubigen dieses
Recht in Anspruch nehmen. Der Prozess ist aber unumkehrbar.
Wir
verstehen uns als Katholiken und Christen nicht mehr als Klone einer aus
dem Katechismus gestanzten Gläubigkeit. Die zivile Deutungskompetenz ist
eine unverzichtbare Errungenschaft der Moderne.
Gleicherweise sollten wir natürlich auch den Migrantinnen und Migranten
zugestehen, dass sie bei uns nicht in einer religiös integrierten und
interpretierten Gesellschaft leben, sondern sich als Citoyens einer
Zivilgesellschaft verstehen können und dürfen. Wir sollten ihnen nicht
ungeprüft unterstellen, sie seien nichts als Klone ihrer jeweiligen
Religion.
Nicht
Säkularisierung. Zivilisierung!
In der
zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit ist ein Dialog zwischen den
Religionen sowie zwischen den Religionen und der Gesellschaft nur
möglich, wenn alle die Schirmherrschaft der allgemein anerkannten
Prinzipien anerkennen: Gleichheit und Würde der menschlichen Person.
Partizipation und Mitsprache an allen Geschäften, die einen betreffen.
Sorge um die Kreatur und die Erhaltung der Schöpfung. Kurz: Ein den
Religionen übergeordneter Humanismus. Die universal-menschlichen Werte
sind auch die Werte der Migranten.
Hierzulande scheint die Säkularisierung von den Kirchen noch weitgehend als traumatischer Vorgang erinnert zu werden, als Verlust von Besitz, Einfluss und Privilegien.
Zwar ist
ziemlich unbestritten, dass Wissen, Erziehung, Schule, Politik,
Zivilstandswesen, Ethik heute Funktionen der Zivilgesellschaft sind.
Viele in den Kirchen haben aber Mühe, auch die Säkularisierung der
Religion, die Pluralisierung, Privatisierung und Individualisierung als
Phänomene der Zivilisierung zu betrachten. Man stellt sie - selbstgewiss
- in die Ecke der so genannt postmodernen Beliebigkeit.
Wichtige
Kräfte in den Kirchen streben eine neue Selbstvergewisserung kirchlicher
beziehungsweise religiöser Identität an, in Reaktion auf die Postmoderne.
Sie erwarten Besserung durch geschärftes Profil. Im Bereich der
katholischen Kirche sind es insbesondere der Römische Katechismus, Teile
des Kirchenrechts und der Sakramentenlehre, sowie allgemein die so-genannte
"Communio"-Theologie, die eine solche reaktionäre Profilierung anstreben.
Nicht
Kirchenrecht.
Menschenwürde!
Sie haben
leider unmittelbar praktische Konsequenzen bis hinab ins das persönliche
Leben der Kirchenmitglieder, wie etwa der Ausschluss von Geschiedenen
und Wiederverheirateten von der Kommunion zeigt. Das katholische
Scheidungsrecht missachtet krass die Würde, die Autonomie und die
Biografie der Betroffenen.
Statt
weiterhin negativ von Säkularisierung der Religion beziehungsweise des
Glaubens zu sprechen, wäre von Zivilisierung der Religion
beziehungsweise des Glaubens zu reden. In der zivilgesellschaftlichen
Öffentlichkeit ist Deutung nie ein für allemal gesichert. Sie muss sich
im Diskurs erst allgemein menschlich begründen und bewähren können. In
diesem Punkt verhält sich der religiöse Diskurs nicht anders als
Diskurse über Ökologie, über Verbot der Folter, über Menschenrechte usw.
Dieser Diskurs wird ja auch von NGO’s, und von mehr oder weniger
militanten Aktivisten und Sympathisanten am Leben gehalten. Kirchliche
und religiöse Gemeinschaften könnten sich durchaus als NGO’s in der
zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit betrachten.
Der
religiöse Dialog dürfte sich nicht im Smalltalk eines netten
Nebeneinanderlebens erschöpfen. Er zielt auf Ergebnisse ab. Aber diese
Ergebnisse sind an gemeinsamen menschlichen Werten zu messen. Nicht erst
als religiöse Gemeinschaften haben wir Lösungen zu entwickeln für
Frieden, Bewahrung der Schöpfung, globale Gerechtigkeit, Zusammenleben
in Pluralität und Toleranz.
Nicht Ablehnung. Anerkennung!
Judith
Krönemann übernimmt in diesem Zusammenhang die seltsame These von Jürgen
Habermas, dass Toleranz Ablehnung voraussetze, und dies bedeute, die
Ablehnung und den eigenen, anderen Standpunkt erst einmal wahr- und
ernst zu nehmen. Müsste ich mich deshalb zuerst als Gegner des andern
wahrnehmen, bevor ich ihn tolerieren kann? Sollte ich also meine
Christlichkeit zuerst als Gegenposition zum Muslim wahrnehmen und
festigen, um ihn dann als Gegner zu tolerieren? Nein, so läuft das nicht.
Toleranz
im Pluralismus kann ja nicht bedeuten, abzulehnen, wenn ich nicht
einverstanden bin. Unter der Schirmherrschaft der universal menschlichen
Werte können viele mögliche Varianten religiöser Anschauungen und
Verhaltensweisen akzeptiert werden. Wer spricht hier von Ablehnung?
Beispielsweise kann ich als Citoyen der Zivilgesellschaft religiöse
Speisevorschriften für überholt halten. Dennoch käme es mir nie in den
Sinn, die orthodoxen jüdischen und muslimischen Mitbürger dafür zu
tadeln, dass sie koscher essen oder den Ramadan einhalten. Wenn das ihre
Tradition ist!
Was ich strikt ablehnen würde, wäre, wenn sie mir einreden wollten, die Speisevorschriften seien der Wille Gottes, dem absolut zu gehorchen sei. Diese Haltung betrifft natürlich auch ähnliche Fragen wie religiöse Kleidervorschriften oder Bestattungsvorschriften. Auch das Bestattungswesen ist ja in zivile Kompetenz übergegangen, was natürlich religiöse Bestattungsriten nicht ausschliesst. Wohl aber dürfte eine zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit die Frage stellen, ob Sonderfriedhöfe von Religionsgemeinschaften im Grunde ein Statement der Nicht-Integration und der Desolidarisierung darstellen, wo doch die zivile Kompetenz im Bestattungswesen die Gleichheit aller Verstorbenen garantiert.
Nicht
Gläubige. Mündige Bürger!
Nicht
minder brisant stellt sich das Verhältnis der religiösen Institutionen
zu ihren Gläubigen. Was meinen die Kirchen und Religionsgemeinschaften,
wenn sie ihre Mitglieder, beziehungsweise die Gottesdienstbesucher, als
Gläubige ansprechen? Und wenn Religionssoziologen und Meinungsforscher
den Puls der Gläubigen erkunden? Gehen sie davon aus, dass religiöse
Gemeinschaften also doch Sonderwelten sind in einer
zivilgesellschaftlich verfassten Wirklichkeit? „Nicht von dieser Welt“?
Zwar hat
das Zweite Vatikanische Konzil die Kirche als Volk Gottes unterwegs zum
Heil beschrieben. Das war während meiner Studienzeit. Ich verstand diese
schöne Metapher damals nicht als Abgrenzung. Im Gegenteil: Die
konziliare katholische Kirche stellte sich als Gemeinschaft dar, die
reflektierte, was die Menschheit überhaupt ist: Kreatur Gottes unterwegs
in Zeit und Geschichte, ausgerüstet mit Hoffnung und der Erwartung des
Heils.
Der
konziliare Aufbruch scheint vergessen. Die kirchliche Identität
erscheint wieder stärker als Ausschliesslichkeit. Manche Gottesdienste
erwecken den Eindruck, dass die Gläubigen sich als das erwählte Volk
Gottes verstehen sollen, anders als „die gewöhnliche Welt“, anders als
die Sonntagsmesse schwänzenden Zeitgenossen.
Warum
werden Tauffeiern noch oft so gestaltet, als ob das Kind durch die Taufe
Kind Gottes würde, und es nicht eh schon wäre? Die Kirche scheint ihre
Sakramente immer noch als magische Rituale und nicht als
lebenselementare Symbolhandlungen zu verstehen.
Die
Liturgie mancher Trauungsfeier erweckt den Eindruck, dass die Brautleute
erst mit der Trauung Eheleute würden. Ehen werden im Himmel, das heisst
vor dem Priester, geschlossen, so die Fiktion, darum ist nur das
kirchliche Ja gültig, das Ja beim Standesamt nicht ernst zu nehmen.
Dabei leben die Brautleute oft schon seit Jahren zusammen und haben die
Kinderfrage längst entschieden, bevor sie sich kirchlich trauen lassen.
Paradoxerweise scheidet die Kirche, was für die Brautleute eine
ungetrennte Einheit ist, das Ja zu einander. Ist das nicht eine Form von
Ehescheidung? So als segne die Kirche nicht die ungetrennte Wirklichkeit,
sondern schaffe eine andere. Folgerichtig kann man die kirchlichen
Bestimmungen zu Scheidung und Wiederverheiratung auch nur als
anachronistisch und lebensfremd bezeichnen.
Wenn man
bedenkt, welchen Aufwand wir im Zivilen für ein modernes Ehe- und
Scheidungsrecht betreiben, inklusive psychologischer und
tiefenpsychologischer Partnerschaftsberatung, Mediation, Ehe- und
Familientherapie, Konkubinat und gleichgeschlechtliche Partnerschaften!
Die
katholische Kirchen nimmt den Christen als Persönlichkeit der
Zivilgesellschaft nicht ernst! Im Gegenteil: So erwartet die katholische
Liturgie nach wie vor vom normalen Gläubigen anachronistische
Unterwerfungs- und Demutsgesten wie knien und kniebeugen und sich
bekreuzigen, womöglich mit Weihwasser.
Die
Kirchen und Religionsgemeinschaften als Teilnehmer am
zivilgesellschaftlichen Diskurs zu bestimmen, ist gewiss wichtig. Judith
Könemann hat den zentralen Punkt angesprochen. Nur: Die Kirchen und
Religionsgemeinschaften sollten dringend die Implikationen und
Konsequenzen ernst nehmen, die diese Sicht auch für das Verhältnis zu
den Gläubigen nahe legt. Denn auch diese sind schlicht Zeitgenossen.
Im Horizont der Gegenwart zeichnet sich eine globalisierte Welt ab, geprägt von unerhört leistungsfähigen Kommunikationsmitteln und beinahe schrankenlosen Migrationsströmen von Menschen, Informationen, Kapital und Waren.
